Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. Juli 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Klägerin entschieden worden ist.
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bielefeld vom 22. Januar 2018 wird insgesamt zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren werden der Beklagten auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 1.150,47 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|