Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 9. Kammer - vom 31. März 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.324,36 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 31. März 2020 ist unbegründet.
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin über die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen vom 24. Oktober 2019 für die Straße Gillwisch (Obernwohlde) in Höhe von 5.297,46 Euro abgelehnt, weil keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides bestünden (vgl. zum Maßstab: Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 1998 -
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|