BVerwG - Urteil vom 12.11.2014
9 C 9.13
Normen:
BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; BauGB § 131 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 08.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 15 A 2656/10
VG Köln, vom 05.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 3120/09

Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - Aktenzeichen 9 C 9.13

DRsp Nr. 2015/1168

Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

Tenor

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. August 2013 wird geändert. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Im Übrigen wird die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt 6/7 und die Beklagte 1/7 der Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; BauGB § 131 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I

Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage "L. - Straße Ost - von Einmündung L 101 bis Ausbauende".