Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger wendet sich als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Grundstückseigentümers gegen die Heranziehung zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Erschließungsanlage F.weg im Abschnitt zwischen S.straße bis R.straße im Stadtgebiet der Beklagten.
Dem vormaligen Eigentümer gehörten die Grundstücke F.weg ... und ..., die beide direkt an der Straße liegen, sowie ein Flurstück, das rückwärtig an das erstgenannte Grundstück angrenzt.
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