BVerwG - Urteil vom 15.11.2022
9 C 19.21
Normen:
BauGB § 127; BauGB -AG NRW § 3; VwVfG NRW § 53;
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 29.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 15 A 1432/20

Heranziehung zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Erschließungsanlage; Entstehen der Vorteilslage maßgeblich durch die tatsächliche bautechnische Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme

BVerwG, Urteil vom 15.11.2022 - Aktenzeichen 9 C 19.21

DRsp Nr. 2023/5630

Heranziehung zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Erschließungsanlage; Entstehen der Vorteilslage maßgeblich durch die tatsächliche bautechnische Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2021 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

BauGB § 127; BauGB -AG NRW § 3; VwVfG NRW § 53;

Gründe

I

Der Kläger wendet sich als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Grundstückseigentümers gegen die Heranziehung zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Erschließungsanlage F.weg im Abschnitt zwischen S.straße bis R.straße im Stadtgebiet der Beklagten.

Dem vormaligen Eigentümer gehörten die Grundstücke F.weg ... und ..., die beide direkt an der Straße liegen, sowie ein Flurstück, das rückwärtig an das erstgenannte Grundstück angrenzt.