Herausgabe von Sondervorteilen durch einen Steuerberater; Herausgabe einer Provision für die Vermittlung einer Immobilienbeteiligung
BGH, Urteil vom 18.12.1990 - Aktenzeichen XI ZR 176/89
DRsp Nr. 1992/854
Herausgabe von Sondervorteilen durch einen Steuerberater; Herausgabe einer Provision für die Vermittlung einer Immobilienbeteiligung
»Ein Steuerberater hat seinem Autraggeber Sondervorteile, die von dritter Seite zugewandt sind und eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen, auch dann herauszugeben, wenn die Zuwendung nicht unmittelbar an den Steuerberater selbst, sondern an einen nahen Angehörigen als Strohmann erfolgte.«