LG Hagen - Urteil vom 11.08.2010
2 O 170/10
Normen:
BGB § 242; BGB § 611; BGB § 810; BGB § 985;
Fundstellen:
MedR 2010, 843

Herausgabeanspruch auf Krankenunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

LG Hagen, Urteil vom 11.08.2010 - Aktenzeichen 2 O 170/10

DRsp Nr. 2013/11433

Herausgabeanspruch auf Krankenunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 611; BGB § 810; BGB § 985;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von dem Beklagten, seinem behandelnden Arzt, die Herausgabe von Krankenunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses.

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