BVerwG - Urteil vom 01.07.2010
4 C 4.08
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1, 3; ROG § 3 Nr. 2, 4; ROG § 4 Abs. 4 S. 1; ROG § 12 Abs. 6; ROG § 22 S. 3; ROG § 23 Abs. 3 S. 3; SächsLPlG § 6 Abs. 2; SächsLPlG § 7 Abs. 3; SächsLPlG § 8 Abs. 2; SächsLPlG § 24 Abs. 1 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BVerwGE 137, 247
DVBl 2010, 1377
ZfBR 2010, 682
Vorinstanzen:
OVG Sachsen, vom 12.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 20/07
VG Chemnitz, vom 29.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 355/02

Hinreichend sichere Erwartung des Inkrafttretens eines in Aufstellung befindlichen Ziels bei Inkraftsetzung des Plans erst in einem ergänzenden Verfahren nach Nachholung der Ausfertigung mit Wirkung für die Zukunft; Nachprüfung der Voraussetzungen des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) auf das Rechtsmittel einer Gemeinde hin in vollem Umfang

BVerwG, Urteil vom 01.07.2010 - Aktenzeichen 4 C 4.08

DRsp Nr. 2010/14740

Hinreichend sichere Erwartung des Inkrafttretens eines in Aufstellung befindlichen Ziels bei Inkraftsetzung des Plans erst in einem ergänzenden Verfahren nach Nachholung der Ausfertigung mit Wirkung für die Zukunft; Nachprüfung der Voraussetzungen des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) auf das Rechtsmittel einer Gemeinde hin in vollem Umfang

Das Inkrafttreten eines in Aufstellung befindlichen Ziels ist auch dann hinreichend sicher zu erwarten, wenn der Plan erst in einem ergänzenden Verfahren nach Nachholung der Ausfertigung mit Wirkung für die Zukunft in Kraft gesetzt werden kann. Die Voraussetzungen des § 35 BauGB sind auf das Rechtsmittel einer Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 2007 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1, 3; ROG § 3 Nr. 2, 4; ROG § 4 Abs. 4 S. 1; ROG § 12 Abs. 6; ROG § 22 S. 3; ROG § 23 Abs. 3 S. 3; SächsLPlG § 6 Abs. 2; SächsLPlG § 7 Abs. 3; SächsLPlG § 8 Abs. 2; SächsLPlG § 24 Abs. 1 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I