OLG Nürnberg - Beschluss vom 22.12.2021
3 U 2473/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 08.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 7324/20

Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit eines InternetportalsInternetportal LandkreismacherVerwendung öffentlicher Mittel im Wettbewerb

OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.12.2021 - Aktenzeichen 3 U 2473/21

DRsp Nr. 2022/1020

Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit eines Internetportals Internetportal Landkreismacher Verwendung öffentlicher Mittel im Wettbewerb

Ein Unterlassungsantrag ist nicht hinreichend bestimmt, wenn die zum Antragsgegenstand gemachte konkrete Verletzungshandlung aus einem als Anlage beigefügten USB-Stick mit einer Verlinkung auf das jeweils aktuelle Internetangebot besteht, weil dadurch dem Antrag - auch in Verbindung mit dem zur Auslegung heranzuziehenden Klagevorbringen - nicht das Charakteristische der beanstandeten Verletzungsform entnommen werden kann. Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines Internetportals, welches ortsansässigen Gewerbetreibenden kostenfrei Werbeplätze für Online-Werbung zur Verfügung stellt, wenn es von einem Landkreis in Auftrag gegeben und finanziert wurde und eine Verlinkung von der Homepage des Landkreises auf das Internetportal existiert.

Tenor