Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Februar 2017 verkündete Schlussurteil der Kammer für Handelssachen 105 des Landgerichts Berlin -
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 80.073,40 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Januar 2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Wider-Widerklage wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin 40 %. Die Beklagte trägt 60 % der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin, die diese im Übrigen selbst trägt.
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