OLG Saarbrücken - Urteil vom 23.11.2010
4 U 548/09-157
Normen:
VOB/A § 26 Abs. 1 lit. c; BGB § 635 a.F.; BGB § 249 S. 1; BGB § 254;
Fundstellen:
BauR 2011, 709
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 08.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 359/08

Höhe des Schadensersatzanspruchs der Vergabestelle gegen das beratenden Ingenieurbüro wegen vergaberechtswidriger Nichtberücksichtigung eines Bieters

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2010 - Aktenzeichen 4 U 548/09-157

DRsp Nr. 2011/6035

Höhe des Schadensersatzanspruchs der Vergabestelle gegen das beratenden Ingenieurbüro wegen vergaberechtswidriger Nichtberücksichtigung eines Bieters

Hebt die Vergabestelle, fehlerhaft beraten durch ein mitwirkendes Ingenieurbüro, eine öffentliche Ausschreibung rechtswidrig auf und wird sie deshalb zu Schadensersatz an einen zu Unrecht nicht berücksichtigten Bieter verurteilt, mindert sich ihr Schadensersatzanspruch gegen das beratende Ingenieurbüro im Wege der Vorteilsausgleichung um die Kostenersparnis einer günstigeren Zweitvergabe.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 8.10.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az. 4 O 359/08 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 211.463,53 €

festgesetzt.

Normenkette:

VOB/A § 26 Abs. 1 lit. c; BGB § 635 a.F.; BGB § 249 S. 1; BGB § 254;

Gründe: