BGH vom 20.03.1975
VII ZR 91/74
Normen:
HOAI § 2 ;
Fundstellen:
BGHZ 64, 145
BauR 1975, 363
NJW 1975, 1165

Honorarforderungen des Architekten für die Verwendung im Auftrag des Bauherrn gefertigter Pläne und Vorlagen

BGH, vom 20.03.1975 - Aktenzeichen VII ZR 91/74

DRsp Nr. 1998/2470

Honorarforderungen des Architekten für die Verwendung im Auftrag des Bauherrn gefertigter Pläne und Vorlagen

Ein mit der Fertigung des Vorentwurfs, des Entwurfs und der Bauvorlagen beauftragte Architekt hat über die ihm zustehende Vergütung hinaus kein Entgelt für die Verwendung seiner Pläne bei der Ausführung des Bauwerks durch den Auftraggeber zu beanspruchen.

Normenkette:

HOAI § 2 ;

Hinweise: