Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9.738 Euro festgesetzt.
I.
Die Beigeladene wendet sich als Standortgemeinde einer geplanten Windkraftanlage mit ihrer Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem die aufschiebende Wirkung einer Klage der Antragstellerin gegen die Zurückstellung ihres Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Windkraftanlage wieder hergestellt wurde.
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