Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die der Beigeladenen am 26. Oktober 2020 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung anzuordnen, wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 7.500,-- EUR festgesetzt.
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