Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 23. Januar 2020 wird abgelehnt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 € festgesetzt.
Der zulässige Antrag ist nicht begründet.
Die geltend gemachten Zulassungsgründe nach §
I.
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