Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. März 2019 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen eine Verfügung der Beklagten, mit der ihr aufgegeben wurde, die Emissionen einer von ihr betriebenen Feuerungsanlage darauf hin überprüfen zu lassen, ob die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben für Grundöfen eingehalten werden.
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