Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 13. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden, als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.
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