Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 26. Zivilkammer - vom 18.06.2012 (2/26
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Entscheidung über die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits bleibt dem Landgericht vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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