OLG Celle - Urteil vom 26.03.2020
13 U 73/19
Normen:
BGB § 434 Abs. 1 ;
Fundstellen:
GRUR-RR 2020, 502
MMR 2020, 865
WRP 2020, 751
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 23.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 33/19

Informationspflichten für ein bei eBay eingestelltes gewerbliches AngebotNichtangabe einer Herstellergarantie

OLG Celle, Urteil vom 26.03.2020 - Aktenzeichen 13 U 73/19

DRsp Nr. 2020/6447

Informationspflichten für ein bei eBay eingestelltes gewerbliches Angebot Nichtangabe einer Herstellergarantie

Bei einem Fernabsatzvertrag ist der Unternehmer nicht verpflichtet, den Verbraucher über eine vom Hersteller des Produktes gewährte Garantie zu informieren, wenn der Unternehmer weder in einem Angebot noch in sonstiger Weise vor der Abgabe der Erklärung des Verbrauchers eine Herstellergarantie erwähnt hat.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 23. September 2019 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Hannover sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird für die erste Instanz - insoweit unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Landgerichts vom 17. September 2019 - und für die Berufungsinstanz jeweils auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 434 Abs. 1 ;

Gründe:

A.