VG Köln, vom 17.12.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1454/86
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 12.05.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 806/87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - Aktenzeichen 4 C 45.87
DRsp Nr. 1992/5086
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
1. Ein Baugebot, einschließlich einer in ihm ausgesprochenen Verpflichtung des Eigentümers, innerhalb einer bestimmten Frist einen notwendigen Bauantrag zu stellen, kann im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden. In aller Regel wird nur die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes in Betracht kommen.2. Vor wiederholter Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung eines Baugebots hat die Vollstreckungsbehörde zu prüfen, ob zur Verwirklichung der mit dem Baugebot angestrebten Bebauung das Grundstück zu enteignen ist.