BVerwG - Beschluss vom 14.09.2020
4 BN 10.20
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 S. 1-2;
Fundstellen:
BauR 2021, 50
ZfBR 2021, 68
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 17.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 N 18.1804

Inhaltliche Anforderungen an die Bekanntmachung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB; Kein fallübergreifender Klärungsbedarf hinsichtlich der Verfehlung der Anstoßwirkung im Einzelfall; Keine Fehlerhaftigkeit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bei inhaltlichen Fehlern der ausgelegten Entwurfsbegründung

BVerwG, Beschluss vom 14.09.2020 - Aktenzeichen 4 BN 10.20

DRsp Nr. 2020/15980

Inhaltliche Anforderungen an die Bekanntmachung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB; Kein fallübergreifender Klärungsbedarf hinsichtlich der Verfehlung der Anstoßwirkung im Einzelfall; Keine Fehlerhaftigkeit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bei inhaltlichen Fehlern der ausgelegten Entwurfsbegründung