VGH Bayern, vom 17.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 N 18.1804
Inhaltliche Anforderungen an die Bekanntmachung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB; Kein fallübergreifender Klärungsbedarf hinsichtlich der Verfehlung der Anstoßwirkung im Einzelfall; Keine Fehlerhaftigkeit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bei inhaltlichen Fehlern der ausgelegten Entwurfsbegründung
BVerwG, Beschluss vom 14.09.2020 - Aktenzeichen 4 BN 10.20
DRsp Nr. 2020/15980
Inhaltliche Anforderungen an die Bekanntmachung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB; Kein fallübergreifender Klärungsbedarf hinsichtlich der Verfehlung der Anstoßwirkung im Einzelfall; Keine Fehlerhaftigkeit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bei inhaltlichen Fehlern der ausgelegten Entwurfsbegründung
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