Die Revision des Beteiligten zu 1) gegen das Urteil des Senats für Baulandsachen des Oberlandesgerichts München vom 07. Oktober 1982 - U 1/82 Bau - wird nicht angenommen.
Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 212.904 DM.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§
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