I. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.11.2020, Az.:
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz fallen in Abänderung der Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.11.2020 (dort Ziff. II.) der Antragstellerin zu 1/3 und der Antragsgegnerin zu 2/3 zur Last.
IV. Das Urteil ist vollstreckbar.
I.
Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Arzneimitteln, u.a. solchen zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (nAMD).
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