OLG Hamburg - Urteil vom 23.12.2021
3 U 10/21
Normen:
UWG § 3; UWG § 3a; HWG § 3; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 20.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 317 HKO 106/20

Irreführende Werbung mit Ergebnissen von Zulassungsstudien für ein ArzneimittelÜberlegenheitsbehauptungen zu beworbenen ArzneimittelnFehlende statistische Signifikanz einer Überlegenheit

OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2021 - Aktenzeichen 3 U 10/21

DRsp Nr. 2022/4091

Irreführende Werbung mit Ergebnissen von Zulassungsstudien für ein Arzneimittel Überlegenheitsbehauptungen zu beworbenen Arzneimitteln Fehlende statistische Signifikanz einer Überlegenheit

I. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.11.2020, Az.: 317 HKO 106/20, wird - soweit die Antragstellerin ihren Verfügungsantrag zu Ziff. I.2. nicht bereits zurückgenommen hat - zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

III. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz fallen in Abänderung der Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.11.2020 (dort Ziff. II.) der Antragstellerin zu 1/3 und der Antragsgegnerin zu 2/3 zur Last.

IV. Das Urteil ist vollstreckbar.

Normenkette:

UWG § 3; UWG § 3a; HWG § 3; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Arzneimitteln, u.a. solchen zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (nAMD).