Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 18.09.2019 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln –
Die einstweilige Verfügung der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 13.05.2019 (
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
I.
Die Beteiligten sind konkurrierende Branchenverbände; dem Antragsgegner gehören vor allem Autohändler an, deren Hauptgeschäft im Bereich des Handelns mit EU-Neuwagen besteht, dem Antragsteller nicht markengebundene Kfz-Händler.
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