I. Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1) gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 16. März 2023 - V-31/22 - (Antrag I. aus der Beschwerdebegründung vom 22. Mai 2023) wird zurückgewiesen.
II. Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1) gemäß Antrag II. und III. aus der Beschwerdebegründung vom 22. Mai 2023 wird zurückgewiesen.
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