OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 23.04.2010
2 L 148/09
Normen:
BauGB §§ 29 ff.; BauGB § 34 Abs. 1; BauO LSA § 71 Abs. 1; BauO LSA § 71 Abs. 4; VwVfG § 35 S. 1; VwVfG § 51; BGB § 912;

Katastermäßige Ausweisung eines Baugrundstücks als maßgebliches Kriterium für die Einhaltung der auch dem Schutz des Nachbarn dienenden Abstandsflächen; Beurteilung der Verletzung der Rechte eines Nachbarn durch eine angefochtene Baugenehmigung im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ohne spätere Änderungen zu Lasten des Bauherrn; Abhängigkeit des Erfolges einer Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung vom Betreiben eines Wiederaufnahmeverfahren bzgl. eines bestandskräftig abgeschlossenen Grenzfeststellungsverfahrens

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2010 - Aktenzeichen 2 L 148/09

DRsp Nr. 2010/12631

Katastermäßige Ausweisung eines Baugrundstücks als maßgebliches Kriterium für die Einhaltung der auch dem Schutz des Nachbarn dienenden Abstandsflächen; Beurteilung der Verletzung der Rechte eines Nachbarn durch eine angefochtene Baugenehmigung im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ohne spätere Änderungen zu Lasten des Bauherrn; Abhängigkeit des Erfolges einer Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung vom Betreiben eines Wiederaufnahmeverfahren bzgl. eines bestandskräftig abgeschlossenen Grenzfeststellungsverfahrens

1. Für die Einhaltung der auch dem Schutz des Nachbarn dienenden Abstandsflächen auf einem Baugrundstück sind die Grenzen des Buchgrundstücks maßgeblich, wie sie katastermäßig ausgewiesen sind. Diese Grenzen sind auch für die Frage von Bedeutung, ob das Bauvorhaben das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt.