Der Antrag des Klägers, ihm für das beabsichtigte Rechtsmittelverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 21. Juni 2019 wird verworfen.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Zulassungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I.
Der Kläger begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein wohngeldrechtliches Urteil.
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