KG - 15.02.1972 (7 U 500/70) - DRsp Nr. 1996/16561
KG, vom 15.02.1972 - Aktenzeichen 7 U 500/70
DRsp Nr. 1996/16561
Der Auftragnehmer hat keine Hinweispflicht, wenn Systemmängel dem Architekten des Auftraggebers bekannt sind; dessen Kenntnis muß sich der Auftraggeber zurechnen lassen.
Nachbesserungspflichtig ist grundsätzlich nur die eigene Werkleistung (BGH, WM 1972, 800, 801; OLG München, NJW-RR 1988, 20), es sei denn, durch die unterlassene Anzeige sind weitere vermeidbare Kosten (z.B. Kosten durch Preissteigerung) entstanden (OLG München, aaO.).
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