I. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 22. Juli 2022 - B6-1/21-9 wird zurückgewiesen.
II. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Beschwerdegegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
I.
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