Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 17. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist Eigentümer des Wohngrundstücks ... in Kiel. Er wendet sich gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen für 84 Kinder.
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