OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 01.02.2019
1 MB 1/19
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 15; BauNVO § 3 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2019, 587
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 17.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 B 88/18

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen für 84 Kinder; Verstoß der geplanten Kindertagesstätte gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot; Zulassung der geplanten Kindertagesstätte in einem reinen Wohngebiet

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.02.2019 - Aktenzeichen 1 MB 1/19

DRsp Nr. 2019/3644

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen für 84 Kinder; Verstoß der geplanten Kindertagesstätte gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot; Zulassung der geplanten Kindertagesstätte in einem reinen Wohngebiet

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 17. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 15; BauNVO § 3 Abs. 2 Nr. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller ist Eigentümer des Wohngrundstücks ... in Kiel. Er wendet sich gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen für 84 Kinder.