OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.10.2020
1 A 11357/19.OVG
Normen:
BauGB § 35; BImSchG § 6; BNatSchG § 44;
Vorinstanzen:
VG Koblenz, vom 28.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 269/18 KO

Klage eines Naturschutzverbandes gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen; Methoden für die Bestandserfassung und für die Ermittlung des Tötungsrisikos des Rotmilans durch Windenergieanlagen; Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutstätten ausgewählter Vogelarten; Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung bei einer Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.10.2020 - Aktenzeichen 1 A 11357/19.OVG

DRsp Nr. 2020/18284

Klage eines Naturschutzverbandes gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen; Methoden für die Bestandserfassung und für die Ermittlung des Tötungsrisikos des Rotmilans durch Windenergieanlagen; Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutstätten ausgewählter Vogelarten; Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung bei einer Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

1. Zum Klagegegenstand im Falle einer Änderung des angefochtenen Genehmigungsbescheids.