BVerwG - Urteil vom 03.11.2020
9 A 12.19
Normen:
BSWAG § 1; FStrAbG § 1; BNatSchG § 30; BNatSchG § 34; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1-2; NSGFmbV § 5 Abs. 1; WaStrG § 31 Abs. 5 S. 1; GG Art. 14;
Fundstellen:
BVerwGE 170, 33
DÖV 2021, 901
NVwZ 2021, 988

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Festen Fehmarnbeltquerung von Puttgarden nach Rødby (Deutscher Vorhabenabschnitt); Beschränkung der Rügebefugnis der von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses Betroffenen auf Fehler betreffend die Inanspruchnahme des Eigentums; Ausschluss der Geltendmachung von anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Konkretisierung zugewiesen Rechten; Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP); Festlegung des Bedarfs für ein Verkehrsvorhaben in einem Staatsvertrag; Naturschutzfachliche Vertretbarkeit von Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde

BVerwG, Urteil vom 03.11.2020 - Aktenzeichen 9 A 12.19

DRsp Nr. 2021/8915

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Festen Fehmarnbeltquerung von Puttgarden nach Rødby (Deutscher Vorhabenabschnitt); Beschränkung der Rügebefugnis der von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses Betroffenen auf Fehler betreffend die Inanspruchnahme des Eigentums; Ausschluss der Geltendmachung von anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Konkretisierung zugewiesen Rechten; Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP); Festlegung des Bedarfs für ein Verkehrsvorhaben in einem Staatsvertrag; Naturschutzfachliche Vertretbarkeit von Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde

1. Es widerspricht nicht Art. 14 GG, die Rügebefugnis der von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses Betroffenen auf Fehler zu beschränken, die für die Inanspruchnahme des Eigentums erheblich sind, sowie die Geltendmachung von Rechten auszuschließen, die anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Konkretisierung zugewiesen sind.