BVerwG - Urteil vom 14.06.2017
4 A 13.16
Normen:
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6; UmwRG § 4 Abs. 1a; EnLAG § 1 Abs. 2; EnLAG § 1 Abs. 3; NVwVfG § 1 Abs. 1; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 1; VwVfG § 3 Abs. 2 S. 4; ROG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ROG § 15; BImSchG § 3 Abs. 1; BNatSchG § 34 Abs. 1 S. 1; BNatSchG § 34 Abs. 3 Nr. 2; UVPG § 9 Abs. 1a Nr. 5; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1;

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und den Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung; Absehen der Raumordnungsbehörde von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens; Planrechtfertigung für die planfestgestellte 380-kV-Freileitung; Verbindliche Feststellung von Zielkonformität und Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung für die Planfeststellung und für die Gerichte; Abwägung von Trassenalternativen; Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen (hier: elektromagnetische Strahlung)

BVerwG, Urteil vom 14.06.2017 - Aktenzeichen 4 A 13.16

DRsp Nr. 2018/3198

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und den Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung; Absehen der Raumordnungsbehörde von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens; Planrechtfertigung für die planfestgestellte 380-kV-Freileitung; Verbindliche Feststellung von Zielkonformität und Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung für die Planfeststellung und für die Gerichte; Abwägung von Trassenalternativen; Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen (hier: elektromagnetische Strahlung)

1. Auch der gebotene Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen kann dazu führen, dass zumutbare Trassenalternativen im Sinne von § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG nicht gegeben sind.2. Eine Trassenalternative ist in der Regel dann nicht wegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne von § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG unzumutbar, wenn das maßgebliche Fachrecht schädliche Umwelteinwirkungen verneint.

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kosten der Verfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Kläger zu je 1/2.

Normenkette:

VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6; UmwRG § 4 Abs. 1a; EnLAG § 1 Abs. 2; EnLAG § 1 Abs. 3; NVwVfG § 1 Abs. 1; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 1; VwVfG § 3 Abs. 2 S. 4; ROG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ROG § 15; BImSchG § 3 Abs. 1; BNatSchG § 34 Abs. 1 S. 1; BNatSchG § 34 Abs. 3 Nr. 2; UVPG § 9 Abs. 1a Nr. 5; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1;