BVerwG - Urteil vom 10.11.2022
4 A 15.20
Normen:
EnWG § 43 Abs. 3; EnWG § 45 Abs. 2 S. 1; ROG § 3 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 3;
Fundstellen:
NVwZ 2023, 678

Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung; Berücksichtigung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Abwägung bei der Planfeststellung; Optisch bedrängende Wirkung als spezieller Ausschnitt einer visuellen Beeinträchtigung des allgemeinen Wohnumfelds

BVerwG, Urteil vom 10.11.2022 - Aktenzeichen 4 A 15.20

DRsp Nr. 2023/4059

Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung; Berücksichtigung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Abwägung bei der Planfeststellung; Optisch bedrängende Wirkung als spezieller Ausschnitt einer visuellen Beeinträchtigung des allgemeinen Wohnumfelds

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Normenkette:

EnWG § 43 Abs. 3; EnWG § 45 Abs. 2 S. 1; ROG § 3 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 3;

Gründe

I

Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung.