VG Köln, vom 12.02.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1485/74
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 20.12.1978 - Vorinstanzaktenzeichen IV A 918/76
Klagebefugnis der Gemeinde gegen die Ablehnung des Zusammenschlusses mehrerer das Gemeindegebiet betreffenden Ortsnetze durch die Deutsche Bundespost
BVerwG, Urteil vom 12.09.1980 - Aktenzeichen 7 C 23.79
DRsp Nr. 2009/19969
Klagebefugnis der Gemeinde gegen die Ablehnung des Zusammenschlusses mehrerer das Gemeindegebiet betreffenden Ortsnetze durch die Deutsche Bundespost
1. Eine Gemeinde ist klagebefugt, wenn die Bundespost ihren Antrag ablehnt, die das Gemeindegebiet erfassenden Ortsnetze zu einem Ortsnetz zusammenzuschließen.2. Die Bundespost handhabt ihr Ermessen fehlerfrei, wenn sie sich im Hinblick auf die Einführung des Nahtarifs von dem - Ausnahmen zulassenden - Grundsatz leiten läßt, Ortsnetze in Gemeinden mit mehreren Ortsnetzen nicht zusammenzuschließen.