Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Der Kläger, eine nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, begehrt die Außervollzugsetzung eines bestandskräftigen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses.
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