Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 27.02.2018 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 22.500 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Verletzung von Informationspflichten nach dem
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