Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 11. Dezember 2019 sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2018 sind wirkungslos.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 € festgesetzt.
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