Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 6. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
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Die Klägerin begehrt die Genehmigung, eine Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen.
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