Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 26. Juni 2008 in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 30. September 2008 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis zu 1.000,00 €
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