Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenbeschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg, vom 4. August 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 10.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenbeschluss der Vergabekammer Niedersachsen.
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