Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Gegenstandswert: Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten erster Instanz
I.
Der Beklagte bewarb auf der Plattform Internet-Adresse1.de einen Pkw Golf unter Angabe eines Km-Standes von 2.040 km für 1.100 €. Das Angebot war von [...] (Betreiber der Plattform) als "TOP ANGEBOT" ausgewiesen. Tatsächlich betrug der Kilometerstand 204.032 km. Dieser ergab sich auch aus der in das Angebot eingefügten Ablichtung des Tachometers.
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