BGH - Urteil vom 08.11.2001
III ZR 294/00
Normen:
BGB §§ 677 683 670 ;
Fundstellen:
BauR 2002, 599
MDR 2002, 270
NVwZ 2002, 511
UPR 2002, 141
WM 2002, 97
Vorinstanzen:
OLG Thüringen,
LG Meiningen,

Kostenerstattungsanspruch wegen übernommener Herstellung einer Erschließungsanlage durch einen Anlieger

BGH, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen III ZR 294/00

DRsp Nr. 2001/16235

Kostenerstattungsanspruch wegen übernommener Herstellung einer Erschließungsanlage durch einen Anlieger

»Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).«

Normenkette:

BGB §§ 677 683 670 ;

Tatbestand: