Kostenerstattungsanspruch wegen übernommener Herstellung einer Erschließungsanlage durch einen Anlieger
BGH, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen III ZR 294/00
DRsp Nr. 2001/16235
Kostenerstattungsanspruch wegen übernommener Herstellung einer Erschließungsanlage durch einen Anlieger
»Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).«