Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdegegnerin zu tragen.
Der Wert des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
Die Beschwerdeführerin hat nach §
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