1. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerinnen hin wird das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 18. Januar 2019 -
2. Von den Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Klägerinnen als Gesamtschuldnerinnen 9/20 und die Beklagte 11/20.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 40.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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