Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. September 2016 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckungsfähigen Kosten abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen eine "Kranichabschaltauflage" in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage.
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