Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund
BGH, Urteil vom 10.05.1990 - Aktenzeichen VII ZR 45/89
DRsp Nr. 1992/1241
Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund
»Kündigt der Auftraggeber eines Architekten den Architektenvertrag aus wichtigem Grund mit der Folge, daß der Anspruch des Architekten auf die vereinbarte Vergütung für den noch ausstehenden Teil seiner Leistung entfällt, muß der Auftraggeber die tatsächlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes darlegen und beweisen.«