OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 11.08.2010
2 K 108/09
Normen:
BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; BauGB § 34 Abs. 5 S. 2; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
ZfBR 2010, 799

Künftige Bebaubarkeit eines bisher unbebauten Grundstücks als Begründung eines abwägungserheblichen Belangs; Voraussetzungen für das Überschreiten der Schwelle zur Abwägungserheblichkeit mit einer Einbeziehungssatzung (Ergänzungssatzung) nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Bereits feststehende Beeinträchtigung subjektiver privater Interessen als Rechtsverletzung durch eine Rechtsvorschrift oder deren Anwendung i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Vereinbarkeit des Erlasses einer Einbeziehungssatzung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bei Bestehen eines Bedürfnisses für eine Bebauungsplanung; Umgestaltung des Charakters des betreffenden Gebiets durch einzelne Festsetzungen nach § 34 Abs. 5 S. 2 BauGB

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.08.2010 - Aktenzeichen 2 K 108/09

DRsp Nr. 2010/18175

Künftige Bebaubarkeit eines bisher unbebauten Grundstücks als Begründung eines abwägungserheblichen Belangs; Voraussetzungen für das Überschreiten der Schwelle zur Abwägungserheblichkeit mit einer Einbeziehungssatzung (Ergänzungssatzung) nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Bereits feststehende Beeinträchtigung subjektiver privater Interessen als Rechtsverletzung "durch" eine Rechtsvorschrift oder deren Anwendung i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Vereinbarkeit des Erlasses einer Einbeziehungssatzung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bei Bestehen eines Bedürfnisses für eine Bebauungsplanung; Umgestaltung des Charakters des betreffenden Gebiets durch einzelne Festsetzungen nach § 34 Abs. 5 S. 2 BauGB