LG Bamberg - Urteil vom 17.01.1991 (1 O 411/88) - DRsp Nr. 1998/11805
LG Bamberg, Urteil vom 17.01.1991 - Aktenzeichen 1 O 411/88
DRsp Nr. 1998/11805
Außer im Falle des Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder der Erfüllung eines Straftatbestandes (hier: Wucher) kann der Einheitspreis für eine Bedarfsposition auch dann nicht gekürzt werden, wenn er die übliche und angemessene Vergütung um ein Vielfaches übersteigt.