LG Düsseldorf - Urteil vom 09.07.1991
24 S 302/89
Normen:
MHG § 2 Abs. 1, Abs. 2 ; NWBauO § 44; Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) § 24 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 695

LG Düsseldorf - Urteil vom 09.07.1991 (24 S 302/89) - DRsp Nr. 1995/5075

LG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.1991 - Aktenzeichen 24 S 302/89

DRsp Nr. 1995/5075

Die Ermittlung der Wohnfläche erfolgt bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG nach den besonderen Umständen des Einzelfalls; Balkonflächen dürfen höchstens mit der Hälfte ihrer tatsächlichen Fläche angesetzt werden. 2. Es ist gerechtfertigt, die Flächen von Hobbyraum und Diele im Kellergeschoß eines Einfamilienhauses voll zu berücksichtigen, wenn es sich um Aufenthaltsräume i.S. des § 44 BauONW handelt.

Normenkette:

MHG § 2 Abs. 1, Abs. 2 ; NWBauO § 44; Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) § 24 ;

Hinweise:

Anmerkung von Wolfgang Isenmann, Sachverständiger, Mönchengladbach, in WuM 1992, 696.

Fundstellen
WuM 1992, 695