LG Hamburg - Urteil vom 05.07.1991
324 O 167/91
Normen:
BGB § 325 Abs. 1, § 434, § 440 Abs. 1, § 535 ; HBauO § 48 Abs. 3 Satz 1, § 79 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1992, 405

LG Hamburg - Urteil vom 05.07.1991 (324 O 167/91) - DRsp Nr. 1996/20016

LG Hamburg, Urteil vom 05.07.1991 - Aktenzeichen 324 O 167/91

DRsp Nr. 1996/20016

Ein Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegenüber dem Verkäufer wegen teilweiser Nichterfüllung des Kaufvertrages ist unbegründet im Falle, daß der Verkäufer den Anspruch der Gemeinde (Freie und Hansestadt Hamburg) auf ausreichende Kraftfahrzeug - Stellplätze durch eine Verpflichtungserklärung im Wege einer Baulast gesichert (§ 79 Abs. 1 HBauO) und die Stellplätze vor dem Verkauf des Grundstücks an einen Dritten vermietet hat, wenn eine Inanspruchnahme des Käufers aus der Baulast nicht in Betracht kommt.

Normenkette:

BGB § 325 Abs. 1, § 434, § 440 Abs. 1, § 535 ; HBauO § 48 Abs. 3 Satz 1, § 79 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW-RR 1992, 405